Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Informationen zum Thema Abfallwirtschaft im Neckar-Odenwald-Kreis.

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Eine gute Qualität des Bioabfalls ist wichtig für die Weiterverarbeitung dieses Materials zu hochwertigem Kompost. Nach der zweimonatigen „Lernphase“ bleiben nun ab 29. Juni falsch befüllte Tonnen ungeleert stehen.Ab 29.06. bleiben beanstandete Abfallbehälter stehen / KWiN motiviert Bevölkerung zur Mitarbeit

2020-06-24. Die getrennte Erfassung von Bioabfall ist eine wichtige Komponente in der Kreislaufwirtschaft: Aus Küchen- und Gemüseabfällen entstehen in Vergärungsanlagen Strom und Wärme, in Kompostierungsanlagen hochwertiger Kompost. Das kann nur funktionieren, wenn auch die Qualität in der Bioenergietonne (BET) stimmt. Dieser wertvolle Abfall muss deshalb frei von Fremdkörpern wie beispielsweise Plastik, Glas und sonstigen Störstoffen sein. Im Übrigen verursacht „schlechter“ Bioabfall durch den zusätzlichen Sortieraufwand höhere Entsorgungskosten.

Im Mai hatte die KWiN mit einer Informationskampagne gestartet (wir berichteten darüber), aufgeteilt in „gelbe“ und „rote“ Phase. Neben der guten BET-Qualität wurde auch eine weitere „Baustelle“ angegangen: Offenstehende und somit überfüllte Restmülltonnen sind sowohl in Bezug auf den Arbeitsschutz als auch wegen der Gebührengerechtigkeit zu vermeiden: „Die Abfallgebühr für die Restmülltonne bezieht sich auf das Volumen bei geschlossenem Deckel. Wo regelmäßig mehr Abfall anfällt als in die Tonne passt, sollte dann auch der entsprechend größere Abfallbehälter vorgehalten werden“, so Prokurist Peter Fiebelkorn. Während in der gelben Phase (Mai und Juni) die Tonnen trotzdem noch geleert wurden, bleiben diese ab der roten Phase ab 29. Juni ungeleert stehen.

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Einsammlung der „alten“ Bioenergietonnen in Pilotgemeinden ab 15. Juni2020-06-04. In den Pilotgemeinden Buchen, Hardheim und Rosenberg stehen noch über 800 Bioenergietonnen BET mit altem Deckel ohne Biofilter, die noch von der KWiN eingesammelt werden müssen. Die eigentliche Rückholaktion wurde bereits vor einigen Wochen durchgeführt, leider wurden damals nicht alle BET bereitgestellt bzw. wieder zu früh zurück auf das Grundstück geholt. Die neue Rückholaktion beginnt am 15. Juni und wird bis zum 20. Juni andauern. Die KWiN bittet, dass ab dem 15. Juni ab morgens 6 Uhr in Buchen, Hardheim und Rosenberg die „alten“ BET leer und gut sichtbar an den Straßenrand gestellt werden. Da dies mehrere Tage dauern wird, bitte die alten BET unbedingt bis zum 20. Juni am Straßenrand stehen lassen. Für Rückfragen steht das KWiN-Beratungsteam unter 06281 906-0 zur Verfügung.

2020-06-05. Nach den Kontrollmessungen von Betonabfällen aus dem Rückbau des KWO gemäß der Handlungsanleitung auf dem KWO-Gelände und der darauffolgenden Prüfung der Messergebnisse wurde nun von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Stuttgart), die Freigabe für die Anlieferung an die Deponie Sansenhecken erteilt. Die Anlieferung dieses Abfalls (ca. 260 Tonnen) wird im Laufe der Kalenderwochen 25 und 26 stattfinden.

Wertstoffhöfe sind unter Bedingungen ab 27. April (Buchen u. Mosbach, Hardheim ab 30. April) wieder geöffnetWertstoffhöfe und Verwaltungsgebäude sind unter Bedingungen geöffnet

2020-11-03. Die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus dauern an.

Die Wertstoffhöfe in Buchen, Mosbach (Fa. Inast) und Hardheim sind unter folgenden Bedingungen zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet:

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Gelber Informationsanhänger an Bionergietonne2020-05-06. Mit der flächendeckenden Einführung der Bioenergietonne (BET) im Neckar-Odenwald-Kreis wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft getan. Mit dem getrennten Sammeln von Küchenabfällen betreiben die Haushalte aktiven Umwelt- und Klimaschutz, bei der Weiterverarbeitung entstehen in Vergärungsanlagen Strom und Wärme und in Kompostierungsanlagen hochwertige Substrate. Damit dieser tatsächlich auch frei von Fremdkörpern wie beispielsweise Plastikfetzen, Glas und sonstigen Störstoffen ist, muss der Inhalt der BET auch entsprechend sauber sein. Im Übrigen verursacht „schlechter“ Bioabfall durch den zusätzlichen Sortieraufwand höhere Entsorgungskosten.

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Altkleidersammlung abgesagt2020-03-30. Die Altkleidersammlung des DRK-Hardheim am 4. April ist abgesagt. Im Rahmen der Bewältigung der derzeitigen Corona-Krise sind zahlreiche DRK-Helferinnen und Helfer im Einsatz, ein Doppelbelastung ist somit nicht möglich.

Deshalb bittet der DRK Ortsverband Hardheim auch darum, die aufgestellten Kleidercontainer aktuell und bis auf weiteres weniger bzw. nicht zu befüllen, um die Einsatzkräfte zu entlasten. Zudem wäre es wünschenswert, keine Textilien mit Schaumstoffinhalt einzuwerfen. Solche Stoffe sind keine Textilien und blockieren zudem die Einwurföffnungen der Container. Das DRK Hardheim bedankt sich für die Zusammenarbeit.

 Abfallentsorgung bei Haushalten mit Corona-infizierten Patienten oder Patienten unter Quarantäne2020-03-24. Die Maßnahmen rund um den Corona-Virus betreffen auch die Abfallwirtschaft. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut Hygienemaßnahmen veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund gibt die KWiN/AWN folgende Informationen.

Abfälle aus privaten Haushalten mit Corona-infizierten Patienten

Typische Abfälle für die Restmülltonne bei diesen Haushalten sind z. B.: Wertstoffe, Altpapier, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle); Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden; Taschentücher, Aufwischtücher; Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln); Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen. Damit ist die Pflicht zur Mülltrennung bei diesen Haushalten weitgehend aufgehoben.

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Berechtigungsnachweis 20202020-03-23. Die KWiN-Gebührenbescheide werden dieser Tage an die rund 60.000 Haushalte im Neckar-Odenwald-Kreis verschickt.

Die neue Abfallgebühr setzt sich aus einer Grund- und Leistungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr fällt für jeden Haushalt an, auch bei Teilnehmern von Müllgemeinschaften oder verschiedenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mit der Grundgebühr sollen abfallwirtschaftliche (Fix-) Kosten abgebildet werden (ähnlich den Bereitstellungskosten beim Gas- oder Stromanbieter). Hierzu zählen z. B. Kosten wie die Grüngut- und Bioabfallverwertung, die Altholzentsorgung und die Problemstoffsammlung, aber auch allgemeine Kosten, wie z. B. Personalkosten, Abschreibungen und Gemeinkosten. Die Leistungsgebühr orientiert sich linear an der Größe der Restmülltonne und beinhaltet verschiedene Entsorgungsleistungen wie die Restmüllsammlung und -entsorgung und die Sperrmüllentsorgung.

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Neue Bioenergietonne mit Biofilterdeckel2020-02-19. Wie angekündigt werden in den Pilotgemeinden Buchen, Hardheim und Rosenberg die bestehenden Bioenergietonnen BET ausgetauscht.

Die neuen BET sind mit einem innovativen Biofilterdeckel ausgestattet der hilft, Gerüche oder Madenbefall zu minimieren bzw. zu verhindern, den Tonnen ist ein Informationsflyer beigepackt. Die Startverteilungstermine sind: Hardheim Ortsteile 24.02., Hardheim-Kernstadt 25.02., Eberstadt, Götzingen, Hainstadt 26.02., Hettingen u. Hühnerberg 03.03., Bödigheim, Einbach, Hollerbach, Oberneudorf, Rinscheim, Unterneudorf, Waldhausen 04.03., Hettigenbeuern, Stürzenhardt 12.03., Rosenberg komplett 12.03., Buchen-Kernstadt 13.,16. und 17.03. und sind bis zur nächsten BET-Leerung abgeschlossen.

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Wichtige Informationen: Gebührenbescheide kommen März/April2020-02-07. Die Gebührenbescheide und somit auch die neuen gelben Berechtigungsnachweise und die Sperrmüllmarken für das Jahr 2020 kommen nach aktueller Planung Ende März/Anfang April. Die alten blauen Berechtigungsnachweise und Sperrmüllmarken behalten bis dahin ihre Gültigkeit. Auch für Gebührenzahler, die ihre Sperrmüllmarke 2019 bereits verbraucht haben und zu Jahresbeginn anliefern oder eine Sperrmüllabholung beantragen wollen, gibt es eine Lösung: Sperrmüll kann entsprechend dem Kontingent (abhängig von der Größe der Restmülltonne) angeliefert werden.

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Sperrmüllmarke 2019Die Sperrmüllmarken und Berechtigungsnachweise für 2019 gelten zum diesjährigen Jahreswechsel länger als üblich, mindestens noch den gesamten Februar. Sie gelten bis zum Versand der neuen KWiN-Gebührenbescheide, der diesmal später erfolgt. Der Gebührenbescheid enthält die neue Sperrmüllmarke und den neuen Berechtigungsnachweis.

Auch für Gebührenzahler, die ihre Sperrmüllmarke 2019 bereits verbraucht haben und zu Jahresbeginn anliefern oder eine Sperrmüllabholung beantragen wollen, gibt es eine Lösung: Sperrmüll kann entsprechend dem Kontingent (abhängig von der Größe der Restmülltonne) angeliefert werden. Die Sperrmüllkarte kann ohne Sperrmüllmarke verschickt werden. Die neue Sperrmüllmarke muss dann nach Erhalt unaufgefordert und spätestens bis zum 30. April nachgereicht werden. Geschieht dies nicht, wird der Sperrmüll in Rechnung gestellt.

Die Abwicklung bei Anlieferung erfolgt über ein Formular, das an der Waage bereitliegt. Diese Regelung betrifft die Wertstoffhöfe in Buchen und Mosbach (Fa. Inast). Auch Altholz kann ohne den neuen Berechtigungsnachweis schon im Januar 2020 angeliefert werden (max. 1x 3 cbm). Hierzu ist bei der Anlieferung ein Formular zu unterschreiben. Dies betrifft die Wertstoffhöhe Buchen, Mosbach und Hardheim.

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