Eine gute Qualität des Bioabfalls ist wichtig für die Weiterverarbeitung dieses Materials zu hochwertigem Kompost. Nach der zweimonatigen „Lernphase“ bleiben nun ab 29. Juni falsch befüllte Tonnen ungeleert stehen.Ab 29.06. bleiben beanstandete Abfallbehälter stehen / KWiN motiviert Bevölkerung zur Mitarbeit

2020-06-24. Die getrennte Erfassung von Bioabfall ist eine wichtige Komponente in der Kreislaufwirtschaft: Aus Küchen- und Gemüseabfällen entstehen in Vergärungsanlagen Strom und Wärme, in Kompostierungsanlagen hochwertiger Kompost. Das kann nur funktionieren, wenn auch die Qualität in der Bioenergietonne (BET) stimmt. Dieser wertvolle Abfall muss deshalb frei von Fremdkörpern wie beispielsweise Plastik, Glas und sonstigen Störstoffen sein. Im Übrigen verursacht „schlechter“ Bioabfall durch den zusätzlichen Sortieraufwand höhere Entsorgungskosten.

Im Mai hatte die KWiN mit einer Informationskampagne gestartet (wir berichteten darüber), aufgeteilt in „gelbe“ und „rote“ Phase. Neben der guten BET-Qualität wurde auch eine weitere „Baustelle“ angegangen: Offenstehende und somit überfüllte Restmülltonnen sind sowohl in Bezug auf den Arbeitsschutz als auch wegen der Gebührengerechtigkeit zu vermeiden: „Die Abfallgebühr für die Restmülltonne bezieht sich auf das Volumen bei geschlossenem Deckel. Wo regelmäßig mehr Abfall anfällt als in die Tonne passt, sollte dann auch der entsprechend größere Abfallbehälter vorgehalten werden“, so Prokurist Peter Fiebelkorn. Während in der gelben Phase (Mai und Juni) die Tonnen trotzdem noch geleert wurden, bleiben diese ab der roten Phase ab 29. Juni ungeleert stehen.

Wie wird der Abfall überprüft: Die Fahrzeuge sind mit Detektionssystemen ausgestattet, die Störstoffe erkennen können - ein solches System wurde unter anderem auch im benachbarten Main-Tauber-Kreis erfolgreich eingeführt. Zusätzlich sollten über Sichtkontrollen der Müllwerker Störstoffe und vor allem auch Plastiktüten gefunden werden – dies wurde in Zeiten von Corona aus Arbeitsschutzgründen jedoch nicht umgesetzt. Eigentlich sei doch alles recht einfach, so die KWiN, was in die BET darf: Sie ist für kompostierbaren Küchenabfälle wie Obst- und Gemüseabfälle, Essensreste und Lebensmittelabfälle ohne Verpackung sowie Kleinmengen Grünabfälle vorgesehen. Dagegen haben Verpackungen, Glas, Metall und Alufolie nichts in der BET verloren. Auch die so genannten „biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel“ dürften laut der KWiN nicht verwendet werden. „Diese bauen sich in der vorgegebenen Prozesszeit im Kompostwerk nicht vollständig ab – als Ergebnis landen dann Plastikschnipsel auf den Äckern und irgendwann als Mikroplastik im Boden und im Grundwasser – das will niemand“, so der eindringlich Apell von dem Bereichsleiter Abfallwirtschaft, Thomas Gambke. Hier seien die überall erhältlichen Papier-Kompostbeutel bzw. Zeitungspapier zusammen mit den mitgelieferten Vorsortierbehältern eine ideale Lösung. Unter www.kwin-online.de/bioenergietonne sind nützliche Tipps zu diesem Thema zu finden. Das Thema „Überfüllung“ ist noch einfacher erklärt – die Deckel der Tonnen müssen geschlossen sein.

Wenn es etwas zu beanstanden gab, wurden von der KWiN gelbe Informationsanhänger an der Abfalltonne befestigt. Dort zu lesen ist der Beanstandungsgrund und vor allem auch die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten. Die gelbe Phase sollte dazu dienen, die Bürgerinnen und Bürger über zwei Monate und somit vier Leerungen hinweg auf bestehende Probleme hinzuweisen und dadurch zu informieren. Anhand der Beanstandungen konnte die KWiN auch sehen, dass reagiert wurde und sich somit die Zahl der Beanstandungen verringert hatte. Allerdings, so die KWiN, sei man noch nicht überall am Ziel.

Ab der roten Phase (ab 29. Juni) bleiben bei Beanstandungen die Tonne ungeleert und mit einem roten Informationsanhänger versehen stehen. Eine falsch befüllte BET könnte man Nachsortieren und bei der nächsten BET-Leerung wieder bereitstellen oder andernfalls die BET (mit dem roten Informationsanhänger) bei der nächsten Restmüll-Leerung erkennbar bereitstellen. Diese wird dann „als Restmüll“ geleert und die dadurch anfallende Gebühr (z. B. bei einer 60 Liter Tonne 8,40 €) beim nächsten jährlichen Abfallgebührenbescheid berechnet. Auch für überfüllte Tonnen gibt es Lösungsvorschläge der KWiN: Bestellung einer größeren Abfalltonne, Kauf von Restmüllsäcken (in Rathäusern) oder die kostenpflichtige Anlieferung an die Wertstoffhöfe und Buchen oder Mosbach.

Ab und zu kommt es auch vor, das weiß die KWiN aus anderen Landkreisen mit solchen Detektionssystemen, dass es trotz sorgfältiger Befüllung der BET zu Fehlermeldungen kommt. Hier steckt dann, wie so oft im Leben, die Tücke buchstäblich im Detail: Das Stückchen Bindedraht im Blumenstrauß und das versehentlich „mitentsorgte“ Küchenmesser oder die Gartenschere kann das System erkennen. Auch Plastiktüten gehören nicht in die BET, wobei diese einfach zu vermeiden sind. Die KWiN hoffe auf die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger im Neckar-Odenwald-Kreis. Es gehe hier um hochwertige und damit gut verwertbare Abfallströme und eine faire Kostenverteilung – wie bereits erwähnt verursachten Nachsortierungen unnötige Kosten, die wiederum alle zu tragen hätten. Für Rückfragen steht das Beratungsteam unter 06281 906-0 zur Verfügung.

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