Entsorgung

Was entsorge ich wie?

Was eigentlich ist alles Sperrmüll? - Und wie entsorge ich den? Oder Altholz? Und kommen Fischgräten in die Bioenergietonne…???

Hier finden sich Informationen rund um die häufigsten Abfälle aus Haushalten, geordnet nach Materialien bzw. Stoffgruppen.

Altkleider und Schuhe

{slider=Fast Fashion für die Tonne?}

  • Seit einigen Jahren kann man sogar an ziemlich neuen Kleidungsstücken Zeit ein "Löchle" entdecken. Seltsamerweise treten diese sehr kleinen Löcher vor allem im Bauch-Bereich auf, wo man sie sofort sehen kann… Auch die Stoffqualität neuerer Bekleidung ist auffällig oft sehr dünn, und der Anteil an Synthethik-Fasern steigt.
  • Der Verdacht drängt sich auf, das sehr viel Kleidung und Schuhe ganz bewusst für kurze Haltbarkeit hergestellt wurde.
    Dafür hat sich der Begriff "Fast Fashion" verbreitet.
  • Passend dazu wird bei Altkleider-Sammlern seit einigen Jahren ein rasanter Verfall der Qualitäten bei gesammelten Altkleidern und Schuhen festgestellt. Entsprechend sinken die Vermarktungsfähigkeit und die Erlöse aus der Altkleidersammlung.
    Das bedeutet Einnahme-Verluste auch für gemeinnützige Vereine.
  • Die Herstellung von Bekleidung ist mit hohen Umweltbelastungen
    Der Kauf von hochwertiger Bekleidung und Schuhen ist gelebter Umweltschutz: Hier ist das Verhältnis von Umweltbelastungen zur Tragedauer wesentlich besser als bei Fast Fashion.
  • Qualitativ hochwertige Bekleidung und Schuhe halten wesentlich länger als billige „fast fashion“-Modeartikel minderwertiger Qualität. Sollte doch einmal Verschleiß auftreten, lohnt es sich, das Stück z.B. bei einer Änderungsschneiderei reparieren zu lassen.
    Auch im Bekanntenkreis lässt sich evtl. einiges unterbringen.
  • Zeitlose Mode, sogenannte „basics“ vom Schnitt und in den Farben eher neutral gehalten, kann lange getragen und mit vielen anderen Stücken gut kombiniert werden. Bekleidung lange tragen ist nachhaltig!
  • Qualitativ gute Bekleidung besteht oft aus einem einzigen Material und nicht aus einem Materialmix. Kleidung aus Baumwolle, Leinen oder Wolle lässt sich deutlich besser wiederverwerten als Mischgewebe, die oft einen hohen Anteil an Kunstfasern haben.
    Diese tragen auch zur Anreicherung von Mikroplastik in der Umwelt bei.
  • Verschiedene Gütesiegel geben Auskunft, nach welchen Nachhaltigkeits-Kriterien Kleidungsstücke und Schuhe hergestellt worden sind.

Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC

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{slider=Was gehört zur Altkleidersammlung?}

Die Altkleider-Sammlung von KWiN und dem DRK nimmt tragbare, gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Schuhe (paarweise und zusammengebunden), Handtaschen und andere Bekleidungs-Accessoires wie Gürtel und Mützen an.

Auch Bettwäsche, Tisch- und Haushaltswäsche sowie Stoffreste (mindestens DIN A 4) gehören dazu.

Voraussetzung: Sauber und gut erhalten.

Was gehört dazu?  

  • Bettwäsche
  • Blusen und Hemden
  • Gardinen
  • Gürtel
  • Handschuhe, auch aus Leder
  • Handtaschen
  • Handtücher
  • Hosen und Röcke
  • Jacken und Mäntel
  • Kissenbezüge
  • Mützen und Hüte
  • Rucksäcke
  • Schals und (Kopf-)Tücher
  • Schuhe, paarweise zusammengebunden oder in Plastiktüte verpackt
  • Stoffservietten
  • T-Shirts
  • Tischdecken und Tisch-Sets
  • Wolldecken

Kleidung, Textilien und Schuhe bitte in verschlossenen Kunststoffsäcken in die Sammel-Container geben.

Zur Straßensammlung des DRK bitte die weißen DRK-Sammelsäcke mit rotem Aufdruck (erhältlich auch bei den Rathäusern) verschlossen bereitstellen.

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Was gehört NICHT zur Altkleidersammlung?}

Stücke, die verschlissen, zerrissen oder anderweitig kaputt, fadenscheinig, verschmutzt, mottenbefallen und verschimmelt sind, gehören nicht in die Altkleidersammlung, sondern in den Restmüll.

Was gehört nicht dazu?  

  • Batterien und andere schadstoffhaltige Abfälle
  • Einzelne Schuhe
  • Folien und Gewebe-Planen
  • Kissen-Füllungen, aus Federn oder Schaumstoff
  • Kissen und Polster
  • Kleidung mit Löchern und Rissen
  • Kleidung mit kaputten Reißverschlüssen
  • Matratzen und Matten
  • Restmüll
  • Stoffreste kleiner als ein DIN A4-Blatt

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Welche Abgabemöglichkeiten gibt es?}

Es gibt drei verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten für die Haushalte des Landkreises. Um Verschmutzungen zu vermeiden wird gebeten, die Altkleider verpackt anzuliefern.

  • Wertstoffhöfe in Buchen, Hardheim oder Mosbach.
    Öffnungszeiten
  • Gemeinnützige Straßensammlung.
    In mehreren Gemeinden des Landkreises finden in Zusammenarbeit mit den Deutschen Roten Kreuz gemeinnützige Sammlungen statt. Der Termin steht im KWiN-Entsorgungskalender. Die Bereitstellung sollte morgens bis 8 Uhr am Sammeltag in den weißen DRK-Sammelsäcken mit rotem Aufdruck erfolgen. Diese Säcke liegen in den jeweiligen Bürgerbüros und in verschiedenen Ladengeschäften aus (kostenlos). Eine frühere Bereitstellung birgt die Gefahr des Diebstahls.
  • Altkleidercontainer.
    In vielen Orten im Landkreis stehen Sammelcontainer gemeinnütziger Organisationen bereit. Die Stellplätze können auf der Homepage von KWiN und AWN eingesehen werden. Die Altkleider sollen in verschlossenen Kunststoffsäcken eingeworfen werden.
    Sollte einmal kein Platz mehr in den Containern vorhanden sein, auf keinen Fall einfach die Kleider daneben abstellen. Die Kleider werden dadurch wahrscheinlich unbrauchbar und ziehen Diebstahl oder wilde Müllablagerungen anderer Personen nach sich! In solch einem Fall bitte die Kleider wieder mitnehmen und später erneut anliefern oder einen anderen Containerstellplatz wählen.

    Wer eine seriöse Verwertung seiner gespendeten Kleider und Schuhe sicherstellen möchte, befüllt nur die Container der bekannten gemeinnützigen Organisationen oder in den drei Wertstoffhöfen!

    Zu finden im KWiN-Online-ABC, Suchbegriff: Kleidung, noch tragbar.

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{slider=Was passiert mit den gesammelten Altkleidern?}

Die Altkleider werden zum Teil bei einem Unternehmen im Neckar-Odenwald-Kreis sortiert.

Ein Teil wird durch karitative Organisationen an Bedürftige abgegeben und verkauft. Gute Bekleidung, die für den eigenen Bedarf der karitativen Organisationen nicht benötigt wird, wird vermarktet. Nicht verwendbare Bekleidung wird häufig zu Putzlappen für Industrie und Handwerk oder z.B. zu Malervlies verarbeitet. Mit den Erlösen bestreiten die karitativen Organisationen ihre Kosten für die Sammlung und andere ihrer karitativen Tätigkeiten.

Es ist wichtig, dass die Sammler unterstützt werden, dadurch dass tatsächlich nur gut erhaltene Bekleidung (s.o.) eingeworfen und abgegeben wird. Es ist auch sehr wichtig, die Containerstellplätze sauber zu halten und nichts daneben zu stellen. Reinigungs- und Entsorgungskosten für falsche Ablagerungen sind sehr hoch.

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Schadstoffhaltige Abfälle

Aufgrund ihres Gehalts an Lösemitteln, Schwermetallen, Säuren, oder anderen Chemikalien belasten schadstoffhaltige Abfälle die Umwelt besonders stark, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden.

Die üblichen Sicherheitseinrichtungen des Recyclings und der Restmüll-Entsorgung sind für schadstoffhaltige Abfälle nicht ausgelegt. Bei illegaler Entsorgung im Freien besteht eine hohe Gefährdung von spielenden Kindern, freilaufenden Haus- und Weidetieren, Wildtieren, Böden und Grundwasser.

Auf keinen Fall dürfen Schadstoffe daher über den Restmüll, Sperrmüll oder andere Abfallarten entsorgt werden. Auch die Entsorgung über die Toilette ist nicht zulässig und wäre stark umweltgefährdend.

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pdfMerkblatt und Preisliste

{slider=Was gehört zu den schadstoffhaltigen Abfällen?}

Nach Paragraf 6, Abs. 7 der KWiN-Kreislaufwirtschafts-Satzung sind "schadstoffbelastete Abfälle":

Kleinmengen von Abfällen, die bei der Entsorgung Nachteile für Personen, Umwelt, Anlagen oder Verwertungsprodukte hervorrufen können, insbesondere Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, öl- und lösemittelhaltige Stoffe, Farben, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien, Akkumulatoren, Säuren, Laugen und Salze“.

Was gehört dazu?  

  • Abflussreiniger
  • Akkus
  • Altöl, -dosen und -kanister
  • Autopflegemittel
  • Batterien
  • Bremsflüssigkeit
  • Chemikalien
  • Desinfektionsmittel
  • Dichtungsschaum-Dosen
  • Farben und Lacke
  • Feuerlöscher
  • Holzschutzmittel
  • Imprägniermittel
  • Kalklöser
  • Klebstoffe
  • Kriech-Öl
  • Lösemittel
  • Nagellackentferner
  • Öl
  • Pflanzendünger
  • Pflanzenschutzmittel
  • Pinselreiniger
  • Reinigungsmittel
  • Rostlöser
  • Rostumwandler
  • Salze
  • Säuren
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Spraydosen mit Restinhalt
  • Verdünner
  • Waschbenzin
  • WC-Reiniger

Stoffe, deren Zusammensetzung, Herkunft und Verwendungszweck nicht bekannt sind, weil sie z. B. nicht mehr in den Originalbehältern sind, gehören im Zweifel auch zur Schadstoffsammlung, ebenso Flüssigkeiten, insbesondere bei unbekannter Zusammensetzung.

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Was gehört NICHT zu den schadstoffhaltigen Abfällen?}

  • Komplett durchgetrocknete Farben, Lacke und Kleber (gehören in den Restmüll)
  • Kosmetika, auch abgelaufen
  • Lebensmittel
  • Medikamente (gehören in den Restmüll)
  • Eternit (gehört zur gesonderten Direkt-Anlieferung, (bei KWiN anfragen)

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Umgang, Handhabung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen}

Mit schadstoffhaltigen Abfällen soll man immer vorsichtig und umsichtig umgehen.

  • Sichere Behältnisse
    Es ist wichtig, dass die Behälter, in denen sich die Stoffe befinden, gut und sicher verschlossen sind, und nicht beschädigt sind.
  • Vermischungs-Verbot!
    Auch wenn es womöglich jeweils nur geringe Mengen verschiedener Stoffe sind, dürfen diese auf gar keinen Fall vermischt oder zusammengeschüttet werden. Dabei kann es zu unvorhersehbaren und gefährlichen Reaktionen kommen. Auch wird die korrekte Zuordnung und Entsorgung an der Schadstoffannahme dann erschwert.
  • Transport-Sicherung
    Beim Transport zur Abgabe unbedingt auf geeignete Verpackung und Sicherung im PKW achten. Gebinde zum Schutz von Autos oder Anhängern. evtl. nochmals in Wannen oder Eimern transportieren.
    Bei Lithium-Akkus die Pole mit Isolierband abkleben.
    Defekte oder ausgelaufene Akkus nur mit Zangen und Arbeitshandschuhen anfassen, in säurefesten, dichten Gefäßen anliefern.
    Quecksilberhaltige Abfälle wie z.B. alte, zerbrochene Fieberthermometer in fest verschlossenen Konservengläsern anliefern.
  • Umleerungs-Verbot
    Bei der Schadstoffannahme darf nichts umgeschüttet oder entleert werden. Die angelieferten Stoffe werden in den Gebinden, in denen sie gebracht werden, angenommen und in Sicherheitsbehälter eingestellt.

    Die Verpackungen werden also nicht zurückgegeben!

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{slider=Abgabemöglichkeiten für schadstoffhaltige Abfälle}

  • Ortsfeste Schadstoff-Annahme, Z.E.U.S., Buchen
    Immer in den UNGERADEN Kalenderwochen,
    Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr und
    Samstag von 08:30 bis 11:30 Uhr, s.a. Entsorgungskalender, S. 2.
    Abgabe in haushaltsüblichen und -typischen Mengen gegen Vorlage des gültigen Berechtigungsnachweises kostenfrei.
  • Schadstoff-Mobil
    Dieses macht von März bis November an acht verschiedenen Terminen in unterschiedlichen Orten des Landkreises vor Ort Station. Termine und Sammelplätze s. Entsorgungskalender, 3.

Abgabe in haushaltsüblichen und -typischen Mengen gegen Vorlage des gültigen Berechtigungsnachweises kostenfrei. Mehrmengen sind gemäß aktuell gültiger Preisliste zu zahlen. Größere Mengen müssen im Vorfeld angemeldet werden.

Den Anweisungen des Fachpersonals vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.

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Altglas

Glas ist nicht gleich Glas

Nicht alles aus Glas gehört auch in die Glas-Container!

Aber warum?
Glas wird aus geschmolzenen Quarz-Sanden gefertigt. Im Recycling kann es praktisch unbegrenzt oft wieder eingeschmolzen und neu in Form gegossen werden.
Durch die Zugabe verschiedener anderer Mineralien zum Schmelz-Vorgang können Glas-Arten mit unterschiedlichsten Eigenschaften für die Verwendung in Küche, Bau, Wissenschaft, Technik…hergestellt werden.

Diese verschiedenen Glas-Arten unterscheiden sich in ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften, zum Beispiel in der Schmelz-Temperatur. Sie haben fast immer eine andere Schmelztemperatur als das Glas, welches wir von Flaschen und Marmeladengläsern kennen – mit Folgen für das Recycling:

Falsches Glas (Nicht-Verpackungen) kann den Einschluss von Fremdkörpern im Recycling-Glas zur Folge haben, was wiederum zu Bruch-Stellen und Verletzungsgefahr führt. Flaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken können durch Einschlüsse im Glas platzen.

Deshalb gehören in die Glas-Container fast nur Glasbehälter für Lebensmittel. Eine genaue Liste, was hineingehört, s.u. dem folgenden Absatz "Konservengläser und Flaschen in die Altglas-Container"

Abgesehen von glas-fremden Materialien wie Metall oder Keramik gibt es auch etliche Gegenstände aus Glas, die nicht in die Altglas-Container gehören.

Elektro-Großgeräte aus Haushalten

{slider=Zu schade für den Elektro-Schrott?}

Was unbrauchbar ist, oder nicht mehr funktioniert, ist nicht automatisch ein Fall für die Entsorgung.

Es gibt etliche Möglichkeiten für ein Weiterleben gut erhaltener oder reparaturfähiger Teile:

Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC.

Wichtig: Unreparierbar kaputte Elektro-Geräte aller Art gehören nicht in die freie Natur entsorgt. Dafür sind sie zu wertvoll, aufgrund des Gehalts an (Edel-)Metallen, aber auch zu schädlich für die Umwelt.

{/slider}

{slider=Was gehört zu den Haushalts-Großgeräten?}

Alles was mit einer Batterie, einem Akku, einer Solarzelle oder einem Stromkabel von höchstens 1000 Volt Wechselspannung oder 1500 Volt Gleichspannung betrieben wird ist ein Elektro-Gerät im Sinne des ElektroG.

Zu den Elektro-Altgeräten zählen gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung, § 6 Abs. 9 Altgeräte im Sinne von § 3 Abs. 3 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus privaten Haushaltungen. Dazu gehören im Wesentlichen nach Art und Menge in Haushalten übliche Altgeräte, aber auch gewerblich genutzte Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten vorkommen.

Zu den Haushalts-Großgeräten zählen:

  • Bügelmaschinen
  • Drucker
  • el. Gartengeräte
  • el. Heizgeräte (KEINE Nacht-Speicheröfen!)
  • el. Orgel
  • el. Sportgeräte
  • Elektroherd
  • Fernseher
  • Gefriergerät
  • Geschirrspüler
  • Kochfeld
  • Kompressor
  • Kühl-Gefrierkombination
  • Kühlschrank
  • Leuchten (allgemein als Lampen bezeichnet: Hängelampen, Schreibtischlampen...)
  • Mikrowelle
  • Monitor
  • Solarium ohne Leuchtstoffröhren
  • Staubsauger
  • Wäschetrockner
  • Waschmaschine

Dazu gehören im Wesentlichen nach Art und Menge in Haushalten übliche Altgeräte, aber auch gewerblich genutzte Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten genutzt werden (B2C-Geräte).

Auch elektrisch verstellbare Möbel sowie Möbel mit fest verbundenen Beleuchtungs-Elementen zählen als Elektro-(Groß-)gerät!

Wichtig: Unreparierbar kaputte Elektro-Geräte gehören nicht in die freie Natur entsorgt! Dafür sind sie zu wertvoll, aufgrund des Gehalts an (Edel-)Metallen aber auch zu schädlich für die Umwelt.

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

{/slider}

{slider=Was gehört NICHT zu den Elektro-Großgeräten?}

  • Metall-Teile und Werkzeuge ohne elektrischen Betrieb
  • Gehäuseteile von Elektrogeräten aus Kunststoff und/oder Metall
  • Autoteile von E-Autos
  • Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor, wie z.B. Benzin-Rasenmäher
  • Stand-Kopierer
  • Elektrogeräte aus eindeutig gewerblicher oder landwirtschaftlicher Produktion sind von der kostenfreien Rücknahme des Landkreises ausgeschlossen.
    Annahmestelle für betrieblich genutzte Altgeräte ist Fa. INAST in Mosbach, Tel. 06261 9244-0.

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Kostenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen Buchen und Mosbach}

In den Wertstoffhöfen Buchen (Deponie Sansenhecken) und Mosbach (Betriebsgelände der Fa. INAST, alte Neckartal-Kaserne) werden Haushalts-Großgeräte aus Privathaushalten kostenfrei angenommen.

Öffnungszeiten

KEINE Annahme von Elektro-Altgeräten im Wertstoffhof Hardheim!

Keine Annahme von Haushalts-Großgeräten bei den Elektro-Fachgeschäften vor Ort und in Supermärken!

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{slider=Online-Bestellung einer Haushalts-Großgeräte-Abholung}

Über das Bestellportal auf der KWiN Homepage.

Falls eine Online-Bestellung nicht möglich ist, kann auch telefonisch unter 06281/906-260 bestellt werden.

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{slider=Bereitstellung zur Abholung auf Bestellung}

Die Haushalts-Großgeräte sind bis spätestens 8 Uhr am Abfuhrtag dort bereitstellen, wo auch die Mülltonnen für die Leerung bereitgestellt werden. Die Abholung kann zu anderen Zeiten als den z.B. vom Restmüll gewohnten Zeiten stattfinden.

Die Geräte dürfen nicht auf Anhängern, Schubkarren oder Ähnlichem bereitgestellt werden, sondern muss auf dem Boden bereitliegen.
Das Gewicht einzelner Teile darf 50 kg nicht überschreiten.

Sollten die Geräte am Abholtag nicht abgeholt worden sein, bitte am Folgetag bei der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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{slider=Bestellung einer Großgeräte-Abholung über die KWiN-App}

Download über App-Stores auf dem Smartphone, Vorgehen s.o. unter "Online-Bestellung einer Großgeräte-Abholung"

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Elektro-Schrott / Elektro-Kleingeräte

 {slider=Zu schade für den Elektro-Schrott?}

Nicht alles, was unbrauchbar ist, oder nicht mehr funktioniert, ist automatisch ein Fall für die Entsorgung.

Es gibt etliche Möglichkeiten für ein Weiterleben gut erhaltener oder reparaturfähiger Teile:

Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC

Wichtig: Unreparierbar kaputte Elektro-Geräte gehören weder in die Schublade, noch in die Mülltonne, und schon gar nicht in die freie Natur entsorgt! Dafür sind sie zu wertvoll, aufgrund des Gehalts an (Edel-)Metallen aber auch zu schädlich für die Umwelt.

{/slider}

{slider=Was gehört zum Elektro-Schrott?}

Alles was mit einer Batterie, einem Akku, einer Solarzelle oder einem Stromkabel von höchstens 1000 Volt Wechselspannung oder 1500 Volt Gleichspannung betrieben wird ist ein Elektro-Gerät im Sinne des ElektroG

Zu den Elektro-Altgeräten zählen gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung, § 6 Abs. 9 Altgeräte im Sinne von § 3 Abs. 3 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus privaten Haushaltungen. Dazu gehören im Wesentlichen nach Art und Menge in Haushalten übliche Altgeräte, aber auch gewerblich genutzte Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten vorkommen.

Bei Kleinstgeräten wie Armbanduhren übersehen wir das sehr leicht.

Wichtig: Unreparierbar kaputte Elektro-Geräte gehören weder in die Schublade, noch in die Mülltonne, und schon gar nicht in die freie Natur entsorgt! Dafür sind sie zu wertvoll, aufgrund des Gehalts an (Edel-)Metallen aber auch zu schädlich für die Umwelt.

Dazu zählen im Wesentlichen:

Elektro-Kleingeräte wie:

  • Batteriebetriebene Kleinstgeräte wie Armbanduhren, Fitness-Armbänder, Wecker, Fotoapparate, Rauchmelder, Leucht-Dioden für Schlüsselbunde, Taschen- und Stirnlampen
  • Bekleidung mit Leucht-Dioden (z.B. Nikolaus-Mützen)
  • Boiler
  • Bügeleisen
  • Computer, Tastaturen, Mäuse, Drucker
  • Elektrische Zahnbürsten
  • E-Gitarren u.a. elektrisch betriebene Musik-Kleingeräte
  • Energiesparlampen
  • Festnetz-Telefone und Telefon-Anlagen
  • Föns, Trockenhauben, Lockenstäbe, Haarschneider und Rasierapparate
  • Garten-Kleingeräte wie Rasenkantenschneider
  • Hörgeräte und beleuchtbare Nacht-Lesebrillen
  • Hunde-Halsbänder mit Beleuchtung
  • Kabel mit Steckerteilen
  • Kaffeemaschine, Espressomaschine
  • Küchengeräte wie Brotschneidemaschinen, Küchenmaschinen, Rührgeräte, Mikrowellen und Back-/Kochautomaten, Toaster
  • Ladegeräde
  • LED-Lampen ("Birnen")
  • Leuchten, Schreibtisch- und Nachttischlampen, Niedervolt-Seilsysteme mit Trafos, solarbetriebene Lampen für den Außenbereich
  • Lichterketten von Weihnachtsbaum und sonstiger (Weihnachts-) Dekoration
  • Musik-Grußkarten mit Batterie
  • Mützen, sonstige Kleidung und Schuhe mit blinkenden Leucht-Elementen
  • Navigations- und GPS-Geräte
  • Photovoltaik-Zellen
  • Smartphones, Handies, Notebooks und Laptops
  • Solarbetriebene Leuchten und Camping-Geräte
  • Stecker-Adapter für die Reise und Trafo-Stecker zum Aufladen
  • Telefone und Telefon-Anlagen
  • Tischkopierer
  • Tischradios, Stereo-Anlagen, CD-Player und Kopfhörer
  • Haushaltsübliche Elektro-Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Akkuschrauber und -schneidwerkzeuge…
  • (Radio-) Wecker
  • Elektro-Kleinwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Sägen, Schrauber etc.

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Information zu Einzel-Teilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

{/slider}

{slider=Was gehört NICHT zum Elektro-Schrott?}

  • Metall-Teile und -werkzeuge ohne elektrischen Betrieb
  • Gehäuseteile von Elektrogeräten aus Kunststoff und/oder Metall
  • Auto-Teile von E-Autos
  • Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor, wie z.B. Benzin-Rasenmäher
  • Elektrogeräte aus eindeutig gewerblicher oder landwirtschaftlicher Produktion sind von der kostenfreien Rücknahme des Landkreises ausgeschlossen.
    Annahmestelle für betrieblich genutzte Altgeräte ist Fa. INAST in Mosbach, Tel. 06261 9244-0.

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Vor der Entsorgung: Zu Ihrer Sicherheit!}

Akkus und Batterien…

…sind vor der Rückgabe zu entnehmen, sofern die Geräte dies zulassen und vor Ort getrennt zu entsorgen.

Lithium-Ionen Akkus (kurz Li-Ion) und Lithium Batterien…

…haben durch die verwendeten Rohstoffe ein erhöhtes Gefahrenpotential (Brand- und Explosionsgefahr) – auch bei der Entsorgung!
Deshalb sollten diese Akku- und Batterietypen zum Zeitpunkt der Entsorgung leer (entladen) sein. Zusätzlich sollte man bei Li-Ionen Akkus die Pole mit Klebeband abkleben, um Kurzschlüsse zu verhindern. Dies dient zum Schutz der Gerätebesitzer und des Annahmepersonals.

Wichtig für IT-Geräte – zum Schutz Ihrer persönlichen Daten wird empfohlen:

  • Vor der Entsorgung SIM-Karten entnehmen
  • Speichermedien wie SD-Karten oder CDs aus Laufwerken entnehmen
  • Adressbücher, Anruferlisten, SMS- und E-Mail-Verzeichnisse löschen
  • Gespeicherte Daten, Bilder Textdokumente löschen

Es wird dafür keine Haftung übernommen.

Bei Photovoltaik-Zellen…

…sollte die foto-aktive Seite abgedunkelt, und Steckerverbindungen mit Isolierband abgeklebt sein.

Anlieferungen von mehr als drei Modulen an das Entsorgungszentrum Sansenhecken in Buchen haben auf Paletten liegend mit der fotoaktiven Seite nach unten zu erfolgen, Steckerverbindungen müssen mit Isolierband abgeklebt sein.

Ab Anlieferung von 20 Modulen ist eine Vor-Anmeldung erforderlich:

Telefon 06281 906-0, E-Mail

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{slide=Kostenfreie Abgabe von Kleingeräten bei Elektro-Fachgeschäften}

Elektro-Kleingeräte werden in bestimmten Elektro-Fachgeschäften angenommen, diese stehen für jede Gemeinde des Neckar-Odenwald-Kreises auch im Entsorgungskalender von AWN und KWiN, gleich auf der ersten Seite rechts oben.

Diese Elektro-Fachgeschäfte sind Vertragspartner der KWiN – es werden dort Kleingeräte aus Haushalten kostenfrei zurückgenommen, unabhängig davon, ob das Gerät dort gekauft worden war!

In der Regel sind die Sammelstellen mit dem bundesweit einheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet:

Das bundesweit einheitliche Logo für die Rücknahmestellen von Elektro-Haushaltsgeräten

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{slider=Kostenfreie Abgabe von Kleingeräten im Supermarkt}

Seit Juli 2022 wurden die Stellen zur kostenlosen Rückgabe alter Geräte nochmals deutlich erweitert. Die bereits vorhandenen Rücknahmepflichten werden seitens der Bundesregierung auf viele Discount-Märkte, Supermärkte und Drogeriemarktfilialen ausgedehnt.

Voraussetzung:

  • Die Ladenfläche muss größer als 800 Quadratmeter sein
  • Elektrogeräte müssen mehrmals im Jahr angeboten werden. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von LED- und Energiesparleuchten aus.

Das trifft auf die meisten der bekannten Supermarktfilialen des Lebensmittel-Einzelhandels zu, in denen mehrmals im Jahr Verkaufs-Aktionen von Elektrogeräten stattfinden, und auf Baumärkte.

Konditionen:

  • Kostenfreie Rücknahme von Kleingeräten von max. 25 cm Kantenlänge
  • Bis zu 3 Stück pro Geräte-Art können zurückgegeben werden, z.B. 3 elektrische Zahnbürsten + 3 Energiesparleuchten.
  • Die Geräte müssen nicht im betreffenden Geschäft gekauft worden sein!
  • Es muss kein Kassenzettel vorgezeigt werden.
  • Geräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm können nur dann in Discountern und Supermärkten des Lebensmittel-Einzelhandels abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel bei einer Aktion.

Alle Sammelstellen müssen mit dem bundesweit einheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet sein:

Das bundesweit einheitliche Logo für die Rücknahmestellen von Elektro-Haushaltsgeräten

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{slider=Kostenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen Buchen und Mosbach}

In den Wertstoffhöfen Buchen (Deponie Sansenhecken) und Mosbach (Betriebsgelände der Fa. INAST, alte Neckartal-Kaserne) werden Elektrogeräte aus Privathaushalten kostenfrei angenommen.

Öffnungszeiten

KEINE Annahme von Elektro-Altgeräten im Wertstoffhof Hardheim!

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Altpapier

Zu schade für das Altpapier?

Viele Papier-Reste lassen sich noch weiterverwenden und müssen nicht in die Altpapiertonne entsorgt werden.

  • Fehldrucke aus dem eigenen Drucker mit leerer Rückseite können gut zu Notizzetteln oder Einkaufszetteln verarbeitet werden. Vorteil: Man kann die Zettel genau in der gewünschten Größe zurechtschneiden.
  • Werbezeitungen/Wochenblätter eignen sich sehr gut, um darin Bioabfälle einzuwickeln, bevor diese in die Bioenergietonne (BET) gegeben werden, und um damit den kleinen Sammeleimer in der Wohnung vor dem Befüllen auszulegen. Ebenso Eierkartons. Auch in der BET hilft solches Zeitungspapier, Flüssigkeit aufzunehmen und die Tonne trocken zu halten bzw. im Winter, ein Festfrieren der Bioabfälle zu verzögern. Die Druckfarben stören nicht bei der anschließenden Kompostierung.
  • Papiertüten von Bäckern und Metzgern können häufig nochmals für eine eigene Brotzeit wiederverwendet werden.
    Wenn sie vollständig aus Papier bestehen (also nicht zur Hälfte aus gelochter Kunststoff-Folie), sind sie geeignet zum Einwickeln für Einzel-Portionen vom Gemüse-Putzen oder Speiseresten für die BET. Das Einfüllen von einzeln in Papier verpackten Bioabfall-Portionen vermindert das Risiko von Madenbefall im Sommer erheblich!
  • Bücher, die nicht mehr benötigt werden, können im Familien- oder Freundeskreis weitergegeben werden, über Gebraucht-Händler verkauft oder in eine der im Landkreis stehenden Bücher-Tauschboxen abgegeben werden.
    Auch bei kommunalen oder kirchlichen Büchereien kann eine Abgabemöglichkeit angefragt werden.

Schrott (Altmetall)

{slider=Zu schade für den Schrott?}

Nicht alles, was unbrauchbar ist, oder nicht mehr funktioniert, ist automatisch ein Fall für die Entsorgung.

Es gibt etliche Möglichkeiten für ein Weiterleben gut erhaltener oder reparaturfähiger Teile:

Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC.

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{slider=Was gehört zum Schrott?}

Zum Altmetall-Schrott zählen gemäß der KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung für Privat-Haushalte, § 6 Abs. 8 Gegenstände aus Metall oder Teile hiervon, soweit sie nicht als Elektro-Altgeräten gelten.

Was gehört dazu:

  • Aluminium-Rolläden
  • Auto-Felgen, ohne Reifen
  • Badewannen, emailliert
  • Backformen und Backbleche aus Metall
  • Benzin-Rasenmäher, ohne Benzin und Öl
  • altes Ess-Besteck
  • Camping-(Klapp-)Stühle aus Metall(-rahmen mit Stoffbespannung), Anglerstühle
  • Draht, auch Kunststoff-ummantelt
  • Dachrinnen aus Metall
  • Fahrräder, komplett mit Reifen und Sattel
  • Fahrradkörbe
  • Falt-Kinderwägen
  • Federballschläger aus Aluminium
  • Fensterbretter aus Metall
  • Garderoben(-ständer) aus Metall
  • Gardinen- und Kleiderstangen aus Metall
  • Gartengeräte mit hohem Metall-Anteil, ohne Elektro-Antrieb
  • Gartenmöbel aus Metall
  • Geländer aus Metall
  • Gemüse-Reiben und -hobel aus Metall
  • Gartengrill für Holzkohle und Gas-Betrieb
  • Holz- und Kohleöfen, ohne Schamott-Steine vom Brennraum
  • Kabel ohne Steckerteile
  • Kinderwagen-Gestelle
  • Kleiderbügel aus Metall
  • Kochtöpfe, auch emaillierte
  • (Küchen-)Siebe aus Metall, Mehlsiebe
  • Leitern aus Metall
  • Maschendraht, gerollt, auch kunststoff-ummantelt
  • Ofen- und Kehrbleche
  • Öl-Öfen ohne Ölreste in Tank (aufschneiden!) und Brenner
  • Öltanks aus Metall, leer, sauber und wenigstens in 4 Teile zerschnitten
  • Regale aus Metall
  • Rollstühle und Rollatoren (wenn ohne Motor)
  • Schirme mit Metallgestell
  • Schrauben und Nägel
  • Stühle und Hocker aus Metall
  • Wasserhähne und sonstige Armaturen
  • Hand-Werkzeuge wie Scheren, Feilen, Sägen, mit mind. 50 % Metall-Anteil, Schraubenschlüssel
  • Werkzeugkästen aus Metall
  • Zäune aus Metall

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Was gehört NICHT zum Schrott?}

  • Auto-Teile sowie Auto-Sitze
  • Batterien
  • Elektro-Geräte aus und mit Metall
  • Gasflaschen
  • Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
  • Verpackungen aus/mit Metall
  • Waschmaschinen, Spülmaschinen und Kühlgeräte

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Kostenfreie Selbstanlieferung mit Berechtigungsnachweis}

Anlieferungen von Schrott aus Haushalten an die Wertstoffhöfe Buchen, Hardheim und Mosbach sind bei Vorlage des gültigen Berechtigungsnachweises kostenfrei.

Öffnungszeiten

Mengen-Information: Wieviel sind 3 cbm?
Grundsätzlich gilt: Ein Kubikmeter entspricht einem Würfel mit einer Kantenlänge von 1 m (= 1 m x 1 m x 1 m). Somit entsprechen 3 cbm 3 Würfeln mit jeweils einer Kantenlänge von 1 m ( = 3 m x 1 m x 1 m).

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{slider=Online-Bestellung einer Schrott-Abholung}

Über das Bestellportal auf der KWiN Homepage

Falls eine Online-Bestellung nicht möglich ist, kann auch telefonisch unter 06281/906-260 bestellt werden.

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{slider=Bereitstellung zur Abholung}

Bei Abholung dürfen spitze Einzel-Teile max. 1,50 m lang und 1,5 m breit sein und ein Gewicht von max. 50 kg haben.

Die mit dem Sperrmüll-Team der KWiN abgestimmten Teile sind bis spätestens um 6 Uhr am Abfuhrtag dort bereitstellen, wo auch die Mülltonnen für die Leerung bereitgestellt werden. Dies gilt auch für die Bereitstellung an einer anderen Abholadresse als der Wohn-Adresse (im Online-Bestellformular als Objekt-Adresse bezeichnet)

Die Metall-Teile dürfen nicht auf Anhängern, Schubkarren oder Ähnlichem bereitgestellt werden, sondern müssen auf dem Boden bereitliegen.

Sollte das Altmetall am Abholtag nicht abgeholt worden sein, bitte am Folgetag bei der KWiN melden, Tel. 06292 92804-17.

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{slider=Bestellung einer Schrott-Abholung, KWiN-App}

Download über App-Stores auf dem Smartphone, Vorgehen s.o. unter "Online-Bestellung"

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{slider=Vereinssammlungen von Metall-Schrott ?}

In einigen Gemeinden bzw. Ortsteilen finden Bring-Aktionen von Vereinen zu zentralen Sammelplätzen statt.

Diese Termine stehen nicht im Entsorgungskalender von AWN und KWiN, sondern sie werden ortsüblich bekanntgegeben.

Hilfe bei zu großen/schweren Teilen unter Tel. 06292 928040.

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Altholz

{slider=Zu schade für das Altholz?}

Nicht alles, was unbrauchbar ist, oder nicht mehr funktioniert, ist automatisch ein Fall für die Entsorgung.

Es gibt etliche Möglichkeiten für ein Weiterleben gut erhaltener oder reparaturfähiger Teile:

Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC

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{slider=Was gehört zum Altholz?}

Zum Altholz zählen gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung und der Altholz-Verordnung Abfälle aus privaten Haushaltungen aus Vollholz, oder Pressspan, auch lackiert, lasiert und mit Kunststoff-Beschichtung.

Wichtig:

Das Altholz aus dem Neckar-Odenwald-Kreis wird im Biomasseheizkraftwerk des Z.E.U.S. in Buchen verwertet. Nach Zerkleinerung werden Metall-Teile (elektro-)magnetisch abgetrennt.
Kleineres Metall-Zubehör wie Schrauben, Nägel, Scharniere oder Verschlussgriffe müssen daher nicht abmontiert werden.

Für die Abholung auf Bestellung MÜSSEN allerdings herausstehende Nägel und Schrauben aus Gründen des Arbeits-Schutzes flachgeklopft oder entfernt werden, denn dagegen helfen auch die besten Arbeitshandschuhe für das Ladepersonal nicht!

Was gehört dazu? 

Bei der Abholung auf Bestellung wird nicht das volle Spektrum der Altholz-Gegenstände mitgenommen, s.u.! Die Abholung auf Bestellung beschränkt sich auf Altholz aus dem Innenbereich, also hauptsächlich Möbel und andere Einrichtungsgegenstände aus Holz!

Auch wenn ein Gegenstand zwar zum Altholz gehört, wird er also bei der Abholung auf Bestellung u.U. nicht mitgenommen!

Wenn Fragen bestehen, einzelne Gegenstände nicht gelistet sind, nehmen Sie bitte vor der Bereitstellung Kontakt mit der KWiN auf, Tel. 06281 906-0!

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{slider=Was gehört NICHT zum Altholz?}

NICHT zum Altholz zählen Gegenstände aus Holz oder Holzmöbel mit hohem Anteil holzfremder Bauteile und mit elektrischen Bauteilen, diese gehören zu den Elektro-Altgeräten!

Ebenfalls nicht dazu gehören:

  • Drehstühle mit Holz-Sitz
  • Elektrisch verstellbare Fernsehsessel
  • Holzfenster mit Glas
  • Holzmöbel mit fest angebrachter Beleuchtung (=> Elektro-Geräte!)
  • Cyanisierte Hölzer wie Kabeltrommeln und Leitungsmasten
  • Teerölimprägniertes Holz wie z.B. Bahnschwellen
  • Holzwolle, -späne und Sägmehl (führen zu Verpuffungen im Kraftwerk)
  • Lattenroste, höhenverstellbar, mit fest verbundenem Motor
  • PCP-haltige Dämmplatten
  • Dämmplatten mit Mineralwolle
  • Ski neuerer Bauart (sind aus Kunststoff )
  • Türen mit großer Glasscheibe ( auch aus Drahtglas)

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Kostenfreie Selbstanlieferung mit Berechtigungsnachweis}

Wird Altholz an die Wertstoffhöfe Buchen, Hardheim oder Mosbach angeliefert, sind bei Vorlage des gültigen Berechtigungsnachweises einmalig pro Jahr max. 3 cbm kostenfrei.

Öffnungszeiten

Der Berechtigungsnachweis wird als Nachweis für die erfolgte Anlieferung vom Annahmepersonal gelocht, und die Altholz-Freimenge für das laufende Jahr damit entwertet. Der Berechtigungsnachweis kann für den Rest des Jahres noch weitergenutzt werden zur kostenfreien Abgabe von Altmetall, Altpapier, und schadstoffhaltigen Abfällen.

Mehrmengen sind zu zahlen, hier AWN-Preisliste für den Wertstoffhof Buchen.

Der Berechtigungsnachweis wird auch dann entwertet, wenn weniger als 3 cbm angeliefert werden, außer es wird bezahlt. Eine Aufteilung der Frei-Menge auf mehrere Anlieferungen ist nicht möglich!

Mengen-Information: Wieviel sind 3 cbm?
Grundsätzlich gilt: Ein Kubikmeter entspricht einem Würfel mit einer Kantenlänge von 1 m (= 1 m x 1 m x 1 m). Somit entsprechen 3 cbm 3 Würfeln mit jeweils einer Kantenlänge von 1 m ( = 3 m x 1 m x 1 m).

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{slider=Welches Holz wird am Wertstoffhof angenommen?}

An den Wertstoffhöfen werden diese Holzteile angenommen:

  • Arbeitsplatten, auch kunststoffbeschichtet aus Küchen
  • Balken
  • Bettgestelle
  • Bretter
  • Bilderrahmen aus Holz (ohne Glas)
  • Bett-/Lattenrost überwiegend aus Holz
  • Bodenbeläge: Laminat, Dielen, Parkett
  • Dachlatten
  • Eckbank, auch mit Polsterung
  • Fässer bis 200 l aus Holz
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Hasenstall/Hundehütte
  • Holz-Fensterrahmen ohne Glas
  • Holzspielzeug
  • Korbmöbel aus Rattan- oder Weidengeflecht
  • Korkboden ohne Kleber und Korktapete
  • Leiterwägen
  • Möbel/(-teile), auch aus Holzwerkstoff und Press-Span mit Kunststoffbeschichtung, OHNE Elektrik
  • Obstkisten (haushaltsüblich nach Art und Menge)
  • Paletten
  • Palisaden, aus Privatgärten
  • Sandkiste für Kinder aus Holz
  • Schränke, auch mit verspiegelten Türen
  • Spanplatten
  • Schlitten aus Holz
  • Stühle, auch mit fest verbundener Polster-Auflage
  • Tische, auch mit gekachelter Tischplatte
  • Treppenstufen und -geländer
  • Türen
  • Holz-Vitrinen
  • Wagenräder auch mit Nabe aus Metall
  • (Wäsche-) Körbe aus Weiden- oder Rattangeflecht
  • Zäune

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

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{slider=Online-Bestellung einer Altholz-Abholung}

Über das KWiN-Bestellportal

Falls eine Online-Bestellung nicht möglich ist, kann auch telefonisch unter 06281 906-260 bestellt werden.

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{slider=Was wird bei der Altholz-Abholung mitgenommen?}

Bei der Abholung auf Abruf wird nicht das volle Spektrum der Gegenstände, die grundsätzlich aus Altholz eingestuft sind, mitgenommen!

Die Straßensammlung beschränkt sich auf Altholz aus dem Innenbereich, also hauptsächlich Möbel und andere Einrichtungsgegenstände aus Holz!

Auch wenn ein Gegenstand zwar zum Altholz gehört, wird er also bei der Straßensammlung u. U nicht mitgenommen!

Sollte das Altholz am Abholtag nicht abgeholt worden sein, bitte bis zum Folgetag bei der KWiN melden, Tel. 06292 92804-17.

Was wird bei der Abholung mitgenommen?

  • Arbeitsplatten, auch kunststoffbeschichtet aus Küchen
  • Bettgestelle
  • Bilderrahmen aus Holz (ohne Glas)
  • Bett-/Lattenrost überwiegend aus Holz
  • Eckbank, auch mit Polsterung
  • Fässer bis 200 l aus Holz
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Holzspielzeug
  • Korbmöbel aus Rattan- oder Weidengeflecht
  • Korkboden ohne Kleber und Korktapete
  • Möbel/(-teile), auch aus Holzwerkstoff und Press-Span mit Kunststoffbeschichtung, OHNE Elektrik
  • Obstkisten (haushaltsüblich nach Art und Menge)
  • Schränke, auch kunststoffbeschichtet und mit verspiegelten Türen
  • Sonnenschirme mit Holzgestell
  • Schlitten aus Holz
  • Stühle, auch mit fest verbundener Polster-Auflage
  • Tische, auch mit gekachelter Tischplatte
  • Holz-Vitrinen
  • (Wäsche-) Körbe aus Weiden- oder Rattangeflecht

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail

{/slider}

{slider=Bereitstellung zur Abholung auf Bestellung}

Die gemeldeten Altholz-Teile sind bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtag dort bereitstellen, wo auch die Mülltonnen für die Leerung bereitgestellt werden. Die Abholung kann zu anderen Zeiten als den z.B. vom Restmüll gewohnten Zeiten stattfinden.

Bei Abholung dürfen spitze Einzelteile max. 1,50 m lang und 1,5 m breit sein. Das Gewicht einzelner Teile darf 50 kg nicht überschreiten.

Für die Abholung auf Bestellung MÜSSEN herausstehende Nägel und Schrauben aus Gründen des Arbeits-Schutzes flachgeklopft oder entfernt werden, denn dagegen helfen auch die besten Arbeitshandschuhe für das Ladepersonal nicht!

Das Altholz darf nicht auf Anhängern, Schubkarren oder Ähnlichem bereitgestellt werden, sondern muss auf dem Boden bereitliegen.

Achtung!

Bei der Abholung auf Abruf wird nicht das volle Spektrum der Gegenstände, die grundsätzlich aus Altholz eingestuft sind, mitgenommen! Die Straßensammlung beschränkt sich auf Altholz aus dem Innenbereich, also hauptsächlich Möbel und andere Einrichtungsgegenstände aus Holz! Auch wenn ein Gegenstand zwar zum Altholz gehört, wird er also bei der Straßensammlung u.U. nicht mitgenommen!

Sollte das Altholz am Abholtag nicht abgeholt worden sein, bitte am Folgetag bei der KWiN melden, Tel. 06292 92804-17.

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{slider=Bestellung einer Altholz-Abholung, KWiN-App}

Download über App-Stores auf dem Smartphone, Vorgehen s.o. unter "Online-Bestellung".

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Grüngut

Zu schade für's Grüngut

Manche Pflanzen sind zu groß geworden für die Wohnung oder das Gartenbeet, oder man muss sich umzugsbedingt von den grünen Lieblingen trennen… Das ist besonders schmerzhaft, wenn es um sehr alte und große Pflanzen oder alte oder seltene Sorten geht, welche aktuell im Handel nicht mehr erhältlich sind.

Handelt es sich um gesunde Pflanzen oder Sämereien ohne Schädlings-, und Unkrautbefall, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Pflanzen vor der Entsorgung zu retten:

  • Ableger und Samen von Gartenstauden werden gerne über den Gartenzaun und von jungen Häuslebauern für den neuen Garten angenommen, sofern keine Unkrautsamen oder -wurzeln (z. B. Giersch, Quecke…) enthalten sind. Selbiges gilt für Verwandte, Bekannte und Kollegen…
  • Pflanzenbörsen von Umweltschutzverbänden, Gartenbauvereinen größeren Privatgärtnereien oder Gartenzeitungen, sie werden via Internet oder Zeitschriften angekündigt. Suchbegriffe für die Internetsuche sind z.B. Pflanzen(-tausch-)börse, Pflanzen-Flohmarkt
  • Etliche Initiativen, Vereine und Organisationen nehmen oder vertreiben Saatgut alter Pflanzensorten an. Eine umfassende Link-Liste findet sich z.B. bei Freie Saaten e.V. in Viernheim.

Bioabfall

Zu schade für den Bioabfall!

Am besten lässt man Abfälle gar nicht erst entstehen. Und erst recht keine Essens-Abfälle…
Wie aber lässt sich verhindern, dass kostbares Essen weggeworfen wird?

  • Bedarfsgerecht einkaufen.
    Denn wenn der unverbrauchte Rest aus der Großpackung schließlich weggeworfen wird, war die mögliche Preisersparnis für die Katz.
    Was hilft:
    Einkaufszettel schreiben und für konkrete Gerichte mit den jeweils benötigten Mengen an Lebensmitteln einzukaufen. Unverpackte, lose Lebensmittel können in der tatsächlich benötigten Menge besorgt werden.
  • Richtig lagern:
    Dann halten frische Lebensmittel, länger.
    + Eine Rolle spielt der Lagerort (Kühlschrank, welches Fach
       oder Keller?), und
    + Die Verpackung: Obst und Frischgemüse halten oft besser,
       wenn eingewickelt in feuchte Geschirrtücher
       oder in Kombination aus Papiertüte und Plastiktüte (letzteres auch Brot)
  • Etliche Essens-Reste können über Schnellkonserven haltbar gemacht werden und mit Reste Rezepten weiter gekocht werden.

Diese und weitere Tipps zur Vermeidung von Essens-Abfällen gibt’s im Abfallvermeidungs-ABC der KWiN.

Steht ein eigener Komposthaufen für das hauseigene Recycling von Essensresten nicht zur Verfügung, gehören die Küchenabfälle in die Bioenergie-Tonne und nicht in den Restmüll.

Aus den in der Bioenergie-Tonne gesammelten Essensresten entsteht zunächst durch Vergärung Energie (Biogas zur Verstromung). In einem zweiten Schritt entsteht Qualitätskompost, der in der Landwirtschaft und im Garten eingesetzt werden kann. Hierdurch können biologische Stoffe in der Region im Kreislauf gehalten werden und Ressourcen geschont (Torfersatz!).

Bei Entsorgung über die Restmülltonne gelangen die Essens-Abfälle in die Verbrennung. Damit sind sie verloren für eine hochwertige Verwertung (Biogas, Kompost).

Bioabfälle sind wertvoller Rohstoff!

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KWiN Kreislaufwirtschaft
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Sansenhecken 1 | 74722 Buchen

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Fax 06281 906-221

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