Elektro-Großgeräte aus Haushalten

{slider=Zu schade für den Elektro-Schrott?}

Was unbrauchbar ist, oder nicht mehr funktioniert, ist nicht automatisch ein Fall für die Entsorgung.

Es gibt etliche Möglichkeiten für ein Weiterleben gut erhaltener oder reparaturfähiger Teile:

Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC.

Wichtig: Unreparierbar kaputte Elektro-Geräte aller Art gehören nicht in die freie Natur entsorgt. Dafür sind sie zu wertvoll, aufgrund des Gehalts an (Edel-)Metallen, aber auch zu schädlich für die Umwelt.

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{slider=Was gehört zu den Haushalts-Großgeräten?}

Alles was mit einer Batterie, einem Akku, einer Solarzelle oder einem Stromkabel von höchstens 1000 Volt Wechselspannung oder 1500 Volt Gleichspannung betrieben wird ist ein Elektro-Gerät im Sinne des ElektroG.

Zu den Elektro-Altgeräten zählen gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung, § 6 Abs. 9 Altgeräte im Sinne von § 3 Abs. 3 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus privaten Haushaltungen. Dazu gehören im Wesentlichen nach Art und Menge in Haushalten übliche Altgeräte, aber auch gewerblich genutzte Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten vorkommen.

Zu den Haushalts-Großgeräten zählen:

  • Bügelmaschinen
  • Drucker
  • el. Gartengeräte
  • el. Heizgeräte (KEINE Nacht-Speicheröfen!)
  • el. Orgel
  • el. Sportgeräte
  • Elektroherd
  • Fernseher
  • Gefriergerät
  • Geschirrspüler
  • Kochfeld
  • Kompressor
  • Kühl-Gefrierkombination
  • Kühlschrank
  • Leuchten (allgemein als Lampen bezeichnet: Hängelampen, Schreibtischlampen...)
  • Mikrowelle
  • Monitor
  • Solarium ohne Leuchtstoffröhren
  • Staubsauger
  • Wäschetrockner
  • Waschmaschine

Dazu gehören im Wesentlichen nach Art und Menge in Haushalten übliche Altgeräte, aber auch gewerblich genutzte Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten genutzt werden (B2C-Geräte).

Auch elektrisch verstellbare Möbel sowie Möbel mit fest verbundenen Beleuchtungs-Elementen zählen als Elektro-(Groß-)gerät!

Wichtig: Unreparierbar kaputte Elektro-Geräte gehören nicht in die freie Natur entsorgt! Dafür sind sie zu wertvoll, aufgrund des Gehalts an (Edel-)Metallen aber auch zu schädlich für die Umwelt.

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Was gehört NICHT zu den Elektro-Großgeräten?}

  • Metall-Teile und Werkzeuge ohne elektrischen Betrieb
  • Gehäuseteile von Elektrogeräten aus Kunststoff und/oder Metall
  • Autoteile von E-Autos
  • Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor, wie z.B. Benzin-Rasenmäher
  • Stand-Kopierer
  • Elektrogeräte aus eindeutig gewerblicher oder landwirtschaftlicher Produktion sind von der kostenfreien Rücknahme des Landkreises ausgeschlossen.
    Annahmestelle für betrieblich genutzte Altgeräte ist Fa. INAST in Mosbach, Tel. 06261 9244-0.

Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.

Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.

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{slider=Kostenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen Buchen und Mosbach}

In den Wertstoffhöfen Buchen (Deponie Sansenhecken) und Mosbach (Betriebsgelände der Fa. INAST, alte Neckartal-Kaserne) werden Haushalts-Großgeräte aus Privathaushalten kostenfrei angenommen.

Öffnungszeiten

KEINE Annahme von Elektro-Altgeräten im Wertstoffhof Hardheim!

Keine Annahme von Haushalts-Großgeräten bei den Elektro-Fachgeschäften vor Ort und in Supermärken!

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{slider=Online-Bestellung einer Haushalts-Großgeräte-Abholung}

Über das Bestellportal auf der KWiN Homepage.

Falls eine Online-Bestellung nicht möglich ist, kann auch telefonisch unter 06281/906-260 bestellt werden.

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{slider=Bereitstellung zur Abholung auf Bestellung}

Die Haushalts-Großgeräte sind bis spätestens 8 Uhr am Abfuhrtag dort bereitstellen, wo auch die Mülltonnen für die Leerung bereitgestellt werden. Die Abholung kann zu anderen Zeiten als den z.B. vom Restmüll gewohnten Zeiten stattfinden.

Die Geräte dürfen nicht auf Anhängern, Schubkarren oder Ähnlichem bereitgestellt werden, sondern muss auf dem Boden bereitliegen.
Das Gewicht einzelner Teile darf 50 kg nicht überschreiten.

Sollten die Geräte am Abholtag nicht abgeholt worden sein, bitte am Folgetag bei der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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{slider=Bestellung einer Großgeräte-Abholung über die KWiN-App}

Download über App-Stores auf dem Smartphone, Vorgehen s.o. unter "Online-Bestellung einer Großgeräte-Abholung"

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