Mit Blick auf die Erntezeit weist die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (KWiN) die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass verdorbenes Fallobst in die BioEnergieTonne und nicht auf den Grüngutplatz gehört.
Einzelne Früchte an angelieferten Ästen oder Baumschnitt sind zwar unproblematisch, aber große Mengen an Fallobst sind auf Grüngutplätzen wegen des hohen Wassergehaltes und der bei der Verfaulung in großen Mengen entstehenden Faulgase problematisch.