Beispielfoto (Montage) der Abfallmengen, die der neuen Standardgebühr von 212,92 € entsprechen Im Rahmen der Kreistagssitzung am 4. Dezember 2019 wurde ist ein neues Gebührensystem beschlossen. Damit wird eine Grundgebühr pro Haushalt eingeführt, zudem wird es eine von der Größe des Restmüllgefäßes abhängige Leistungsgebühr geben.

Das neue System, gemeinsam entwickelt mit einer externen Beratungsfirma, soll die abfallwirtschaftliche Realität besser abbilden und neben Anreizen zur Müllvermeidung auch für mehr Gebührengerechtigkeit sorgen.

 

Gebührensystem seit 2020:

Basis ist die Grundgebühr – diese hat jeder Haushalt zu entrichten, auch Teilnehmer einer Müllgemeinschaft oder verschiedene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mit der Grundgebühr sollen abfallwirtschaftliche (Fix-) Kosten abgebildet werden (ähnlich den Bereitstellungskosten beim Gas- oder Stromanbieter). Hierzu zählen z. B. verschiedene abfallwirtschaftlichen Kosten wie die Grüngut- und Bioabfallverwertung, die Altholzentsorgung und die Problemstoffsammlung, aber auch allgemeine Kosten, wie z. B. Personalkosten, Abschreibungen und Gemeinkosten. 

Die Leistungsgebühr orientiert sich an der Größe der Restmülltonne und beinhaltet verschiedene Entsorgungsleistungen wie die Restmüllsammlung und -entsorgung und die Sperrmüllentsorgung.

Rechenbeispiele (ab 01.01.2022):

Ges.    

Grundgebühr 96,68 €, Leistungsgebühr RM 60 Liter 116,24 €

212,92 €

             

Grundgebühr 96,68 €, Leistungsgebühr RM 80 Liter 154,99 € 

251,67 €

 

 

Rechenbeispiele Müllgemeinschaften (2 Haushalte):

Ges.

50%

2 x Grundgebühr 193,36 €, Leistungsgebühr RM 60 Liter 116,24 €

309,60 €

154,80 €

2 x Grundgebühr 193,36 €, Leistungsgebühr RM 80 Liter 154,99 €

348,35 €

174,18 €

Erläuterungen:

Den Bürgerinnen und Bürgern im NOK steht ein komfortables abfallwirtschaftliches System zur Verfügung: Rest- und Bioabfall, Altholz sowie Papier und Verpackungen (Gelbe Tonne) werden direkt ab Grundstück eingesammelt. Für Grüngut gibt es während der Grüngutsaison eine Straßensammlung und in fast allen Ortsteilen sind Abgabemöglichkeiten (einmal wöchentlich) organisiert. Zusätzlich werden im Landkreis aktuell rund 30 Grüngutplätze betrieben. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, kostenfrei Altholz (bis max. 3 cbm pro Jahr) oder auch Sperrmüll (1 x 2 cbm bei einer 60l Restmülltonne) an den Wertstoffhöfen anzuliefern. Sperrmüll kann auf Wunsch auch kostenfrei abgeholt werden. Weitere abfallwirtschaftliche Leistungen sind z.B. die Problemstoffsammlung, die Altmetallsammlung, Abfallberatung und E-Schrottsammlung und -verwertung.

Welche Möglichkeiten der Kostensenkung bestehen? Müllvermeidung ist nicht nur ökologisch das Beste, sondern hat auch ganz handfeste ökonomische Vorteile für den NOK. Bei einer Reduzierung der gesamten Restmüllmenge um 10% würden sich die Entsorgungskosten um rund 400.000 € senken lassen. Genauso positiv wirkt eine saubere Trennung in „Bioabfall statt Restmüll“. Für jede Tonne Bioabfall, die vom Restmüll in die Bioenergietonne verlagert werden kann, ergibt sich ein Kostenvorteil von rund 90 €. Hier ist insgesamt ein riesiges Potenzial erkennbar. Weiterhin bieten Müllgemeinschaften, Rechenbeispiele siehe oben, Möglichkeiten zur Kosteneinsparung.

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