Die AWN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus gewerblichen Betrieben. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen mit erhöhten Verwertungsquoten und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden.

Die Abfallwirtschaft steht deutschlandweit weiterhin unter einem hohen Kostendruck. Im Rahmen des Klimaschutzpaketes 2019 wurde über den EU-Emissionshandel hinausgehende CO2-Bepreisung – das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom Gesetzgeber eingeführt. Durch die Novellierung des BEHG zum 01.01.2024 werden sämtliche Arten thermisch entsorgter Abfälle in den Geltungsbereich des BEHG einbezogen und mit einer CO2-Abgabe belastet. Das betrifft auch den Restmüll aus Gewerbebetrieben aus dem Neckar-Odenwald-Kreis. Dennoch bleiben die Preise für das Kundensegment mit 60/80/120/240 Liter Restmülltonnen stabil.

Folgende Neuerungen sind ab 2024 vorgesehen:

Bioenergietonnen (BET) für Gewerbebetriebe (außer Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung)

Auch Gewerbebetriebe können nun Bioenergietonnen (BET) kostenpflichtig bestellen und damit die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung erfüllen.

Was wird über die Bioenergietonne (BET) gesammelt?

Rein pflanzliche Speiseabfälle, wie z.B. Kaffeesatz, Teefilter, Obst-, Gemüse- und Salatabfälle, Blumen, Essensreste nur in haushaltsüblichen Mengen und nicht aus Gaststätten oder Kantinen.

Was kostet die Bioenergietonne (BET)?

Eine Bioenergietonne kann immer bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat bestellt werden. Fällt der 10. auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder auf einen Feiertag, dann ist Bestellschluss am letzten Werktag davor. Die Bestellung einer 60, 80 oder 120 Liter Bioenergietonne (BET) erfolgt über ein Bestellformular. So gehen Sie am besten vor: Bestellformular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und eingescannt an info@awn-online.de schicken.

Bitte beachten: Die Rechnungsstellung erfolgt über die Kreislaufwirtschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (KWiN AöR) anhand eines Gebührenbescheides. Hier ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Preise sind deshalb Bruttopreise.

In der BET sind gewerbliche Speiseabfälle aus der Gastronomie und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen oder Mensen veterinärrechtlich nicht erlaubt (sog. K3-Abfälle). Hier gelten andere gesetzlich vorgeschriebene Verwertungswege für z.B.: Lebensmittel mit Anteilen tierischer Herkunft oder pflanzliche Lebensmittel mit Kontakt zu Fleisch, Fisch, Eiern, Geflügel oder Molkereiprodukten. Auch flüssige Speiseabfälle, wie Soßen, Suppen oder Speiseöle oder -fette sind ausgeschlossen. Die Entsorgung ist über gewerbliche Speisereste- und Fettverwerter zu organisieren. Hier finden Sie die Kontaktdaten von Speiseresteverwertern.

Berechtigungsnachweis entfällt

Der bisherige Berechtigungsnachweis entfällt und eine Kopie der Rechnung ersetzt diesen.

Für zukünftige Anlieferungen dient die Kopie der Rechnung als Nachweis und Identifikation von Anlieferungen auf den Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis (Entsorgungszentrum Sansenhecken in Buchen, Wertstoffhof Firma Inast in Mosbach und Wertstoffhof des DRK in Hardheim). Auch bei Anlieferung an der mobilen und stationären Schadstoffsammlung und am Grüngutplatz kann eine Kopie der Rechnung mit auf der Vorderseite aufgedrucktem Strichcode benötigt werden.

Berechtigungsnachweise für 2023 gelten noch bis Mittwoch, 31.01.2024

Bis zum 31. Januar 2024 kann noch eine haushaltsübliche und -typische Menge an Altholz gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises 2023 angeliefert werden.

Sie haben unbelasteten Bodenaushub aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zu entsorgen, der nicht verwertbar ist?

Dann bitte vorab das Formblatt „Annahmeerklärung Bodenaushub“ ausfüllen, unterschreiben und an bodenaushub@kwin-online.de per Mail senden.

Wir prüfen ihre Annahmeerklärung und melden uns zurück, teilen Ihnen die Entsorgungsmöglichkeit und den Anliefertermin mit.

pdfAnnahmeerklärung Bodenaushub120 KB

Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektro-Großgeräte

Hier kann die Abholung folgender Abfälle im Neckar-Odenwald-Kreis online bestellt werden:

Bitte lesen Sie vor Eingabe Ihres Abhol-Auftrags die folgenden Informationen durch:

  • Sperrmüll
  • Altholz (vorwiegend Möbel)
  • Altmetall
  • Elektro-Großgeräte

Die Abholung ist teilweise mit Gebühren belegt. Die Sperrmüllmarken entfallen ab 2023!

 

Bitte lesen Sie vor Eingabe Ihres Abhol-Auftrags die folgenden Informationen durch:

Welche Angaben sind für die Sperrmüll-Bestellung erforderlich?

  • Ihre Kontaktadresse – und die Objekt-Adresse – das ist die Adresse an der Sie wohnen.
  • Die Abhol-Adresse, falls diese von Ihrer Objekt-Adresse abweicht. Die Abfälle werde ausschließlich am üblichen Bereitstellungsplatz für die Tonnen abgeholt, auch bei einer Abholadresse, die von Ihrer Objekt-Adresse abweicht!
  • Die Objekt-Nr. und Objekt-Adresse Ihres Hauses (aus dem Gebührenbescheid, als Mieter bitte ggf. beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung erfragen)

Informationen für Mieter und Hausverwaltungen zur Objekt-Nr./Kunden-Nr.

pdfMerkblatt-Hausverwaltungen

Bitte informieren Sie sich, zu welcher Stoffgruppe Ihre Abfälle gehören:

 

Was gehört zum Sperrmüll?

Die KWiN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen an Klimaschutz und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden.

Trotz vielfältiger Preissteigerungen und hoher Inflation bleiben die Abfallgebühren für Privathaushalte stabil. Deutliche Verbesserungen gibt es sogar bei Abholservices wie Sperrmüll, Altholz und Altmetall. Selbst die erwarteten Mehrkosten von rund 300.000 € durch die CO2-Bepreisungen von Restmüllverbrennung und LKW-Maut können aufgefangen werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 dem Vorschlag des KWiN-Verwaltungsrates zugestimmt. Damit zahlt ein durchschnittlicher Haushalt ab 2024 für ein größeres Leistungspaket sogar geringfügig weniger als bisher, nämlich nur noch 207,22 € statt bisher 212,92 €.

Das KWiN-Kreislaufwirtschaftkonzept 2024 enthält etliche Verbesserungen für die Haushalte:

Sie möchten eine gewerbliche Abfalltonne tauschen?

Mit diesem Online-Formular können Sie uns schnell und unkompliziert über Ihren Tauschwunsch für Ihren Betrieb informieren. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. So erleichtern Sie uns die Durchführung Ihres Auftrages.

Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.

Rechnungsempfänger

Anschrift des Rechnungsempfängers
Falls Sie eine Kopie dieses Formulars wünschen, bitte geben Sie hier bitte Ihre Mailadresse ein

Tonnenstandort

(Nur ausfüllen, wenn von Rechnungsanschrift abweichend)

Name und Vorname
Anschrift des Rechnungsempfängers

Gewerbliche Restmüll-Tonne | GRAU

Bitte wählen Sie die defekte Tonne aus, tragen Sie die Behälternumer ein und wählen Sie ggf. eine neue Tonne aus.

Die Behälternummer finden Sie seitlich an der Tonne.
(nur für 60-240 l Tonnen)

Gewerbliche Papier-Tonne | BLAU

Bitte wählen Sie die defekte Tonne aus, tragen Sie die Behälternumer ein und wählen Sie ggf. eine neue Tonne aus.
Die Behälternummer finden Sie seitlich an der Tonne.

Gewerbliche Verpackungs-Tonne | GELB

Bitte wählen Sie die defekte Tonne aus, tragen Sie die Behälternumer ein und wählen Sie ggf. eine neue Tonne aus.

Die Behälternummer finden Sie seitlich an der Tonne.
Bitte überprüfen Sie vor dem Abschicken nochmals Ihre eingetragenen Daten auf Richtigkeit! Sie brauchen diese Seite nicht ausdrucken, wir schicken Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit Ihren Angaben.

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