So könnte die Deponie Sansenhecken in ca. 30 Jahren aussehen. Foto/Projektion: VisionFuturo2020-11-19. Erste Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner / AWN wird offen und transparent agieren

Zur geplanten Erweiterung der Deponie Sansenhecken in Buchen, die bereits seit 1983 in Betrieb ist, fand vergangene Woche ein erster Informationsabend für die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner statt. Etwa ein Dutzend Interessierte waren der Einladung der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) gefolgt. Damit war dann auch der große Tagungsraum der AWN unter Corona-Bedingungen voll belegt.

AWN-Geschäftsführer Dr. Ginter freute sich bei seiner Begrüßung über den guten Besuch und stellte die Ansprechpartner Thomas Gambke, Bereichsleiter Abfallwirtschaft, Martin Hahn, Leiter Unternehmenskommunikation sowie Helmut Bauer vom Umweltforschungsinstitut Tübingen (ufit) vor. Ginter betonte, dass die AWN den gesamten Genehmigungsprozess für die geplante Deponieerweiterung stets offen und transparent gegenüber der Öffentlichkeit und insbesondere für die unmittelbare Nachbarschaft darstellen werde. Dieser erste Informationsabend sei dafür der Startschuss. „Außerdem“, so Dr. Ginter, „werden wir uns bei diesem aufwändigen Genehmigungsverfahren durch das Umweltforschungsinstitut Tübingen (ufit) unterstützen lassen, um beim Thema Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz stets einen externen und auch kritischen Blick auf unser Handeln sicherzustellen“.

Im Anschluss ging Thomas Gambke in seiner Funktion als Bereichsleiter Abfallwirtschaft der KWiN mit einer Kurzpräsentation auf die Deponiesituation in Baden-Württemberg ein - Deponien würden auch zukünftig eine wichtige Rolle im Bereich der Abfallwirtschaft einnehmen. Anschließend stellte er die Geschichte der Deponie Sansenhecken und die geplanten Deponieerweiterung vor. Aktuell stünden noch rund 400.000 Kubikmeter Verfüllvolumen zur Verfügung, was einer Restlaufzeit von rund zehn bis fünfzehn Jahren entspricht. Bei einer Anpassung des Oberflächenprofils (Erhöhung) könnte das Volumen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch um rund eine Million Kubikmeter erhöht werden, was eine Laufzeit von insgesamt 30 bis 35 Jahren ergäbe. Das in den 80er Jahren geplant „flache“ Oberflächenprofil hätte man ohnehin so nicht bauen dürfen - aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben müsse ein Gefälle von mindestens 5% vorgesehen werden, um den Ablauf des Oberflächenwassers zu garantieren. 

Der Informationsabend für Anwohner im Bereich der Deponie Sansenhecken zum Thema „Deponieerweiterung“ war gut besucht. Rede und Antwort standen (v. l.) AWN-Geschäftsführer Dr. Mathias Ginter, Bereichsleiter Abfallwirtschaft Thomas Gambke und Helmut Bauer vom Umweltforschungsinstitut Tübingen (ufit).Fragen der Anwohner gab es insbesondere zu den Themen Staub, Ausmaß und Wahrnehmung der neuen Deponieform und Verkehrsbelastung. Diese Fragen würden alle im Rahmen des Genehmigungsverfahrens aufgegriffen, betonte Bauer. Zunächst werde es nach der Antragstellung durch die AWN beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Genehmigungsbehörde den sogenannten Scopingtermin geben – voraussichtlich im Frühjahr 2021. Dieser Behördentermin dient zur Festlegung des Untersuchungsrahmens und der einzelnen Bestandteile der von der AWN ausdrücklich erwünschten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der daraus hervorgehende UVP-Bericht geht dann an die Träger öffentlicher Belange, z.B. Umweltverbände und an zuständige Fachbehörden und muss zugleich öffentlich ausgelegt werden. Somit hätte jeder und jede die Möglichkeit der Einsichtnahme und könne schriftliche Einwände erheben. Diese wiederum würden im Rahmen eines von der Genehmigungsbehörde festzusetzenden Erörterungstermins behandelt. Alle Verfasser von Einwänden sind dazu eingeladen und anzuhören. Auf Grundlage des Erörterungstermins trifft anschließend das Regierungspräsidium Karlsruhe eine Entscheidung über den Antrag. Gegen diese oder gegen einzelne Punkte daraus könnte dann immer noch beim Verwaltungsgericht geklagt werden.

Helmut Bauer betonte, dass die eben dargestellte „formale Beteiligung“ (Auslegungspflicht und Erörterungstermin) durch eine freiwillige „informelle Beteiligung“ ergänzt werden kann.

„Wir als AWN wollen weit mehr tun, als es das Gesetz vorsieht“, ergänzte Dr. Ginter die Ausführungen.

Bei den sich anschließenden Fragen ging es vorwiegend um einen „Sichtschutz aus Blickrichtung „Kaltenberg“, wie könnte dieser umgesetzt werden? Sind Bäume eine Möglichkeit und welche Bäume wären geeignet, die entsprechend schnell und zuverlässig wachsen? Könnte der „Gipfel“ des Abfallberges in seiner Richtung verändert werden? Antworten dazu könne erst die UVP geben, so Bauer. Im Laufe dieser Untersuchung können und sollten dann solche Punkte behandelt und diskutiert werden. Abschließend bedankte sich Geschäftsführer Dr. Ginter bei den Anwohnerinnen und Anwohnern für Ihre Hinweise und sagte zu, einen weiteren Informationsabend nach dem Scopingtermin anzubieten. In den kommenden Wochen werde die AWN auch sämtliche Haushalte in den umliegenden Gemeinden mit einem Flyer über dieses Vorhaben informieren.

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