Die Bigbags werden einzeln mit dem Greifer in das Einbaufeld gesetzt und anschließend überdeckt2018-12-12. Am Mittwoch, 12. Dezember, wurden rund neun Tonnen Betonabfälle aus dem Rückbau des KWO auf der Deponie Sansenhecken in Buchen angeliefert. In aufwändigen Prüfverfahren wurde im Vorfeld untersucht, dass dieses Material die gültigen Grenzwerte von 10 Mikrosievert pro Jahr einhält und somit auf Deponien eingelagert werden darf. Zum Vergleich: Die natürliche Radioaktivität beträgt in Deutschland im Schnitt rund 2.100 Mikrosievert, wobei der menschliche Organismus rund 1.100 Mikrosievert über die Atmung aufnimmt, der Rest verteilt sich ungefähr zu gleichen Teilen auf die Nahrung sowie Boden- und Weltraumstrahlung.

Am 11.10.2018 wurde von der EnBW bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) diese Charge über ca. 9 Tonnen Rückbaumaterial angemeldet. Am 23. Oktober hatte die EnBW in Abstimmung mit allen Beteiligten, nämlich der Aufsichtsbehörde (Umweltministerium Baden-Württemberg), dem Deponiebetreiber (AWN) und deren jeweiligen Gutachter (TÜV-Süd und Öko-Institut e. V.) zu einem Pressetermin ins KWO nach Obrigheim eingeladen. Hier wurde den Presse- und Rundfunkvertreter die Möglichkeit gegeben, das Verfahren kennenzulernen – siehe auch unser Bericht unter „Aktuelles“ mit Datum vom 23.10.2018.

Neben den Technikern der EnBW kontrollierten die von der Aufsichtsbehörde bestellten §20-Sachverständigen (TÜV-Süd) ebenfalls und zu 100% den Messvorgang. Die AWN als Deponiebetreiber hatte zusätzlich einen eigenen Gutachter (Öko-Institut e. V.) bestellt. Bei den insgesamt 20 Big-Bags wurden alle Grenzwerte eingehalten. Anschließend wurden die vom TÜV einzeln verplombten Big-Bags in einen Container transportiert, der ebenfalls verplombt wurde. Die Prüfergebnisse wurden dann an die Aufsichtsbehörde (Umweltministerium Baden-Württemberg) weitergeleitet. Nach deren Überprüfung wurde die Freigabe zur Einlagerung in die Deponie Sansenhecken erteilt. 

Am 11.12.2018 wurde auf dem Gelände des KWO der LKW beladen. Dafür wurden vom TÜV-Sachverständigen die Container-Plomben kontrolliert und dieser anschließend geöffnet. Die 20 einzeln verplombten Big-Bags wurden sowohl vom TÜV-Sachverständigen als auch von einem AWN-Vertreter überprüft (Vergleich der laufenden Kontrollnummern, Unversehrtheit der Plomben). Nach der Verladung wurde der LKW durch den TÜV-Sachverständigen verplombt.

Am 12.12.2018 war die Anlieferung auf die Deponie Sansenhecken. Am Waageterminal wurden die LKW-Plomben durch AWN-Mitarbeiter auf Unversehrtheit überprüft und der LKW verwogen. Am Einbaufeld konnten dann die LKW-Plomben geöffnet und die 20 Big-Bags per Radlader ins Einbaufeld transportiert werden. Hierbei wurden dann die Plomben der einzelnen Big-Bags nochmals auf Unversehrtheit überprüft. Ein Bagger mit Greifer setzte die Big-Bags dann in das vorbereitete Einbaufeld. Diese wurden anschließend mit geeignetem mineralischem Verfüllmaterial gemäß der Handlungsanleitung überdeckt. Danach fand eine exakte Vermessung der Einbaukoordinaten statt. An beiden Tagen waren Vertreter des Umweltministeriums, Klaus Nagel (Referat 25, Kreislaufwirtschaft) und Dr. Kerstin Schönung (Referat 35), anwesend. Für den reibungslosen Ablauf auf der Deponie waren der Deponieleiter Benno Ehmann und der Bereichsleiter Abfallwirtschaft Thomas Gambke verantwortlich. 

Im Vorfeld der Anlieferung wurde gemeinsam mit dem Landratsamt, der Polizei und der AWN ein Sicherheitskonzept erarbeitet: Die Woche der Anlieferung wurde kommuniziert, jedoch nicht der genaue Tag und die Uhrzeit. Presse- und Medienvertreter waren anwesend und sorgten für die zeitnahe öffentliche Berichterstattung in Lokalpresse, Rundfunkt und TV.

AWN-Geschäftsführer Dr. Mathias Ginter erläuterte, dass in den kommenden vier bis fünf Jahren ca. 2.500 Tonnen Rückbaumaterial aus Obrigheim angeliefert werden würden. „Wir halten uns strikt an die 2015 vorgestellte Handlungsanleitung, durch die eine Vielzahl von zusätzlichen Sicherheiten geschaffen wurde und sichergestellt ist, dass die Deponiebetreiber einheitlich mit diesem Material umgehen“, so Dr. Ginter. Über allem stehe das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde.  

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