anlieferung kwo abgewiesen2018-08-02. Die Aussage „eine Anlieferung der EnBW soll von der AWN nicht angenommen worden sein“ vom 27.07.2018 in der Buchener Lokalpresse suggeriert, dass ein LKW mit Rückbaumaterial vom KWO „vor den Toren der AWN stand“ und nicht einfahren durfte. Diese Aussage wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung in Buchen am 25.07. durch Arno Scheuermann (BIGMUEG) getätigt. Diese Aussage ist nicht zutreffend!

Eine mögliche Anlieferung kann erst stattfinden, wenn nach einer erfolgten Chargenanmeldung alle Verfahrensschritte gemäß der Handlungsanleitung durchgeführt wurden. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium Baden-Württemberg, ist in diesen Prozessablauf ebenfalls mit eingebunden. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, wird die AWN die Öffentlichkeit über alle relevanten Neuigkeiten unterrichten.

Rückbaumaterial aus dem KWO, also „zweckgerichtet freigemessene mineralische Abfälle zur Beseitigung auf Deponien“, so die offizielle Bezeichnung, gilt lt. Gesetz nicht mehr als radioaktiv und unterliegt somit nicht mehr dem Atomgesetz, sondern dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Obwohl vom Gesetzgeber keine besondere Handhabung für dieses Material vorgesehen ist, wurde für eine noch größere Sicherheit für die Bevölkerung und die Umwelt im Sommer 2015 eine Handlungsanleitung vorgestellt, wie dieses Rückbaumaterial zu handhaben ist. Deshalb müssen im Vorfeld auch technische, insbesondere auch deponietechnische Fragen erörtert werden. Dazu gehören Gesprächsrunden mit allen Beteiligten, also der EnBW als Abfallerzeuger, das Umweltministerium als Überwachungsbehörde, die AWN als Abfallentsorger und externen Fachleuchten, beispielsweise vom TÜV bzw. vom Öko-Institut (e. V). In diesen Gesprächen werden Verfahrensschritte abgestimmt, die für reibungslose Abläufe sorgen sollen. Solche Abstimmungen sind eine Selbstverständlichkeit.

Unter anderem wurden Fragen in Zusammenhang mit der möglichen Anlieferung von Material in Fässern erörtert. In Bezug auf die in der Handlungsanleitung vorgegebenen Staubvermeidung sind Fässer eine gute Lösung, allerdings könnten nur teilgefüllte Fässer beim Einbau in den Deponiekörper aufgrund der darin vorhandenen Hohlräume für Probleme sorgen. Die Teilfüllung hängt mit dem maximalen Füllgewicht zusammen – dieses ist ggf. erreicht, obwohl das Fass noch nicht vollgefüllt ist. Deshalb wurde eine solche Handhabung als eine deponietechnisch schlechte Lösung eingestuft und es sollen Alternativen bewertet werden. Ob eine solche Information relevant für die Öffentlichkeit wäre, sollte jeder für sich entscheiden. Wir als AWN sehen es als unsere Aufgabe an, wichtige neue Dinge zu veröffentlichen und somit für Transparenz zu sorgen. Abhandlungen aus dem normalen Tagesgeschäft zu kommunizieren würde jedoch nach unserer Meinung den Rahmen sprengen.

Erst wenn alle technischen Details geklärt sind, findet eine Chargenanmeldung statt – dann folgen alle weiteren Schritte gemäß der Handlungsanleitung. Und ganz am Ende wäre dann eine Anlieferung auf der Deponie Sansenhecken in Buchen. Die Öffentlichkeit wird von der AWN auf dem Laufenden gehalten. Für den KWO-Bauschutt gilt im Freigabeverfahren das de-minimis-Konzept, das beinhaltet auch Tritium.

Als Quelle dieser Information wurde von Arno Scheuermann, BIGMUEG, Christian Küpper vom Ökoinstitut Darmstadt e. V. genannt. Küppers hatte sich mit Pressemitteilungen in der FN vom 01.08. und in der RNZ vom 02.08. ebenfalls zu Wort gemeldet und mitgeteilt, dass diese Aussagen eine völlig falsche Darstellung seien. Im Rahmen einer Veranstaltung im Hemmingen habe er sich im kleinen Kreis über verschiedene Themen aus dem Bereich Rückbaumaterial vom KWO unterhalten. Er habe erläutert, dass es zu Verzögerungen bei der Anlieferung komme, weil weitere Anstrengungen unternommen würden, um Grenzwertüberschreitungen und Beschädigungen an Verpackungen auszuschließen. Küppers weiter: „Es stand keine Anlieferung nach Sansenhecken an, hierzu muss vorher die Freigabe erteilt worden sein. Es wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt und es sind keine Fässer geplatzt“. Küppers stellte fest, dass hier eine völlig falsche Darstellung seiner Äußerungen stattgefunden habe.

Zusammenfassend bleibt für die AWN festzustellen, dass die Äußerungen von Arno Scheuermann (BIGMUEG) nicht den Tatsachen entsprochen hatten.

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